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Aura Fotoagentur
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Aura Foto Film Verlag GmbH.

ALLGEMEINES

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstrecken sich auf alle geschäftlichen Beziehungen zwischen der Fotoagentur „AURA“ und ihren Kunden. Insbesondere gelten sie für verlangte und unverlangte Bildmaterialsendungen und digitale Bilddateien (Bildmaterial- Sendungen und digitale Bilddateien in der Folge kurz: Bilder!).

1.2 Ohne ausdrückliche gegenteilige Vereinbarung stellt „AURA“ dem Besteller die Bilder nur zur Sichtung und Auswahl zur Verfügung. Der Besteller hat „AURA“ für die Bereitstellung von Auswahlbildern zu entschädigen. Die Kosten richten sich nach dem jeweiligen Suchaufwand. Dieser ist pro Stunde mit mindestens Fr. 150.-- zu entschädigen. Die Bereitstellung von Ansichtsbildern, die der Kunde als Datei auf einer CD erhält oder die er im Datenarchiv der „AURA“ einsehen kann, erfolgt jedoch kostenlos.

1.3 Mit Ansichts- und Auswahlbildern darf der Besteller entweder auf Papier ausgedruckt oder im Datenformat ein nicht druckfähiges Kunden-Layout tätigen, ohne dass allfällig weitere Kosten anfallen würden.Die Bereitstellung von Ansichts- und Auswahlbildern ermächtigen den Besteller jedochzu keiner weiteren Nutzung. Insbesondere ermächtigt die Bereitstellung den Besteller nicht, die Ansichts- und Auswahlbilder auf das Internet zu laden.

1.4 Will der Besteller mit Auswahl- oder Ansichtsdaten mehr machen, so stehen ihm zwei Möglichkeiten offen:
- Entweder bei der Fotoagentur „AURA“ die Erlaubnis für das Abladen auf das Internet einholen;
- Oder bei der Fotoagentur „AURA“ Daten bestellen, die druckfähig sind.
Die Kosten für die Erlaubnis, Auswahl- oder Ansichtsdaten auf das Internet zu laden, richten sich nach den Preisempfehlungen der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Bildagenturen und Archive (SAB). Die Bereitstellung von druckfähigen Dateien richtet sich nach Ziff. 3.2 nachstehend. Das Bezahlen dieser Kosten ermächtigen den Besteller nur, die Bilder in verbesserter Qualität wiederum auf Papier ausgedruckt oder in Bilddateiformat zu präsentieren. Die Lieferung druckfähiger Dateien sowie die Begleichung ihrer Kosten erlaubt dem Besteller jedoch noch nicht, die Bilder generell zu nutzen und zu verwenden.

1.5 Jede weitere Nutzung und jede weitere Verwendung als die Präsentation in verbesserter
Qualität erfordern vorgängig eine Anmeldung bei der Fotoagentur „AURA“ zur Abklärung der Persönlichkeits- und Urheberrechte am Bild. Wird die Anmeldung nicht getätigt und das Okay der Fotoagentur „AURA“ nicht eingeholt, so trägt der Besteller das Risiko der Verletzung allfälliger Persönlichkeits- und Urheberrechte am Bild vollumfänglich selber.

DIGITALE BILDER

2.1 Für den Online-Zugang zur elektronischen Bilddatenbank braucht der Kunde ein Passwort. Digitale Bilder dürfen nur von Personen mit entsprechender Zugangsberechtigung heruntergeladen werden.

2.2 „AURA“ übernimmt keine Haftung für die missbräuchliche Verwendung des dem Kunden zur Verfügung gestellten Passwortes. „AURA“ ist daher in jedem Fall berechtigt, die von ihr erbrachten, unter Verwendung des Kunden-Passwortes abgerufenen Dienstleistungen dem Kunden in Rechnung zu stellen.

2.3 Der Online-Zugang zur elektronischen Bilddatenbank berechtigt den Kunden zur Ansicht und Layout, nicht jedoch zur Verwendung, der Bilder. Jede Verwendung, auch Internet und Projektionspräsentationen sind anzumelden und nach SAB zu honorieren.

2.4 Reklamationen hinsichtlich technischer oder sonstiger Mängel, welche digitale Bilder betreffen, sind „AURA“ innerhalb von 24 Stunden mitzuteilen. Der Kunde ist nach fristgerechter Reklamation berechtigt, technisch nicht einwandfreie Bilder - ohne zusätzliche Gebühr - nochmals herunterzuladen. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

2.5 Für die technische Richtigkeit und Vollständigkeit der Bilddaten übernimmt „AURA“ keine Gewährleistung. „AURA“ übernimmt auch keine Haftung für Schäden, die durch technisch bedingte Störungen, Betriebseinschränkungen und/oder -Unterbrechungen verursacht werden.

2.6 „AURA“ kann die Betriebszeiten der elektronischen Bilddatenbank aus technischen Gründen jederzeit ändern. Der Kunde hat keinen Anspruch auf ständige Verfügbarkeit.

2.7 Low-Resolution-Bilder (Previews) sind nicht für die Veröffentlichung freigegeben, sondern dienen lediglich als Auswahlhilfe.

PHYSISCHE BILDER

3.1 Der Besteller haftet für eine sorgfältige Behandlung erhaltener Dias. Insbesondere hat er Kratzer und Schnitte zu vermeiden. Der Besteller hat dafür besorgt zu sein, dass weder Feuer, noch Hitze, noch Flüssigkeiten, noch chemische Substanzen und dergleichen das Dia beschädigen oder verschmutzen. Der Besteller hat die Dias fristgerecht „AURA“ zurückzuschicken.

3.2 Allfälliges Scannen von Bildern stellt „AURA“ zusätzlich und separat in Rechnung. Layout mit den Vorschaubilder der AURA Online-Datenbank sind kostenlos. Erwirbt der Besteller innerhalb von 6 Monaten ab Bestellung die Nutzungsrechte am Bild, werden die Layout- oder Präsentationskosten dem Honorar für die Nutzung der Bilder angerechnet.

3.3. „AURA“ liefert als Basisversion druckfähige Rohbilddaten. Benötigt der Besteller High-End-Qualität für besondere Produkte oder Ansprüche, stellt ihm „AURA“ Dias für das Scannen zur Verfügung.

NUTZUNG

4.1 „AURA“ und der Besteller haben den Umfang der Nutzungsrechte abzusprechen und festzulegen.
Der Besteller erwirbt die entsprechenden Nutzungsrechte am Bild erst mit der Begleichung der Rechnung, welche ihm „AURA“ stellt. Der Besteller erhält kein weitergehendes Nutzungsrecht, als die Rechnung von „AURA“ aufführt. Erlauben die Produktionsvorgänge nicht, den Nutzungsumfang mit „AURA“ vor Veröffentlichung und Vertrieb der Druckerzeugnisse abschliessend abzusprechen und festzulegen, so besagt dies nicht, die Nutzungsrechte seien schon vor Rechnungsstellung und
-Begleichung auf den Besteller übergegangen.

4.2 Jede Nutzungserlaubnis erstreckt sich nur auf die Rechte des Fotografen an seinem Bild. Insbesondere erstreckt sich diese Nutzungserlaubnis nicht auf die Urheber- oder Persönlichkeitsrechte Dritter. Gibt „AURA“ dem Besteller gelieferte Bilder persönlichkeits- und urheberrechtlich nicht frei, so hat dieser die Frage selber abzuklären, ob Dritte Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte am Bild geltend machen. Ebenso ist es Sache des Bestellers, sich mit Dritten über ihre Rechte zu einigen. Unterlässt dies der Besteller, so trifft er allein die Verantwortung und die Haftung. „AURA“ übernimmt keine Ersatzforderungen für die widerrechtliche Verwendung gelieferter Bilder.

4.3 Die Nutzungshonorare berechnen sich anhand des Verwendungszweckes, der Abbildungsgrösse, der Auflage, der Platzierung und Verbreitung der gelieferten Bilder. Als Mindesthonorar gelten die jeweils aktuellen Preisempfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Schweizerischen Bild-Agenturen und -Archive (SAB). Aufnahmen hingegen, die unter besonderen Kosten entstanden sind (Modelle, Expeditionen, Flugzeuge etc.), ziehen einen Honoraraufschlag nach sich.

4.4 Allfällige Preisabsprachen sind vor der Verwendung schriftlich festzuhalten

4.5 Der Besteller hat die erworbenen Nutzungsrechte innert Jahresfrist zu realisieren, ansonsten sie ohne Rückerstattung des Honorars verfallen. Die Frist beginnt am andern Tag zu laufen, der auf das Datum Valuta Gutschrift Honorarbezahlung folgt.

4.6 Jede andere oder weitere Nutzung (geografische Ausweitung des Nutzungsraumes, zusätzliches Publikationsmedium, Auflagenvergrösserung, Weitergabe an Dritte, Neuauflage etc.) des Bildes bedarf einer ausdrücklichen weiteren Erlaubnis von „AURA“.

4.7 Duplizierung oder Abspeicherung oder Digitalisierung des Bildes bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von „AURA“, ansonsten sie nicht zulässig ist.

4.8 Jede Bildverwendung, die vom schriftlich vereinbarten Nutzungszweck abweicht, zieht eine Konventionalstrafe in der Höhe des dreifachen, angefallenen Bildhonorars nach sich, mindestens jedoch Fr. 500.-- pro widerrechtlich benutztem Bild. Nebst der Konventionalstrafe kann „AURA“ den angefallenen Schaden noch zusätzlich geltend machen.

4.9 Exklusivrechte und Sperrfristen haben „AURA“ und der Besteller besonders zu vereinbaren.

HAFTUNG

5.1 Erhält der Besteller eine Bild-Sendung unvollständig oder beschädigt, so hat er „AURA“ innerhalb von 2 Tagen schriftlich zu benachrichtigen.

5.2 „AURA“ stellt die Bilder auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu. Der Besteller trägt auch die Kosten und Gefahr der Rücksendung. Rücksendungen hat der Besteller per chargé zu tätigen.
Die Zustellung von Dias erfolgt höchstens für 90 Tage und ohne Berechnung besonderer Haltekosten. Die Frist beginnt am Tage zu laufen, der auf das Datum der postalischen Aufgabe oder der persönlichen Aushändigung der Dias durch die Agentur „AURA“ erfolgt. Für jeden weiteren Tag berechnet „AURA“ Fr. 1.-- pro Bild für Haltekosten.

5.3 Falls „AURA“ nicht fristgerecht liefert, haftet die Agentur deswegen nicht.

5.4 Der Besteller hat zerschnittene, eingeritzte, zerkratzte oder verschmutzte Dias zu entschädigen.

5.5 Verlorene oder beschädigte Dias hat der Besteller mit Fr. 1'000.-- zu entschädigen, ohne dass „AURA“ die Höhe des Schadens nachzuweisen hätte. Weitergehende Ersatzforderungen bleiben „AURA“ vorbehalten. Sieht sich der Besteller in der Lage, für beschädigte Originaldias unbeschädigte Duplikate zu liefern, so steht es im Belieben von „AURA“, den Betrag von Fr. 1'000.-- allenfalls zu reduzieren und ganz oder teilweise auf Schadenersatzansprüche zu verzichten. In jedem Falle gehen die Beschaffungskosten der Duplikate zulasten des Bestellers.

5.6 Mit der Bezahlung der Kosten für verlorene oder beschädigte Dias erwirbt der Besteller keine Nutzungsrechte.

5.7 Mahnt „AURA“ den Besteller zweimal schriftlich für ausstehende Dias erfolglos ab, so gilt das Dia als verloren. Auch in einem solchen Falle hat der Besteller „AURA“ die Verlustkosten nach den vorstehend aufgeführten Bestimmungen zu vergüten. Mahnt „AURA“ den Besteller für ausstehende Dias zum zweiten Mal ab, so hat dieser die Zurücksendung innert 10 Tagen an die Hand zu nehmen, ansonsten die zweite Mahnung als erfolglos gilt. Weist der Poststempel der Rücksendung das Datum des letzten Tages der 10-tägigen Frist aus, so gilt die Frist als eingehalten.

QUELLENNACHWEIS

6.1 Alle Bildreproduktionen sind mit dem Urheberrechtsvermerk „AURA“/...... (Name des Fotografen) zu versehen. Kann der Urhebervermerk nicht unmittelbar neben der Bildreproduktion stehen, so ist der so anzubringen, dass das Bild eindeutig bestimmt werden kann.

6.2 Weiss die Bildreproduktion keinen Urhebervermerk auf, so kann „AURA“ das doppelte Honorar verlangen.

6.3 Der Besteller hat „AURA“ im Zusammenhang mit jeder Bildnutzung unaufgefordert und kostenlos ein Belegexemplar zuzustellen.

ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

7.1 Einfache Schriftlichkeit erweist sich als Gültigkeitsvoraussetzung.

7.2 Vereinbarungen, welche von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der einfachen Schriftlichkeit.

7.3 Es gilt Schweizer Recht.

7.4 Gerichtsstand und Erfüllungsort sind Luzern.


Luzern am 21.09.2004
Aura Foto Film Verlag GmbH











     

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